Aus- und Weiterbildung bei der
VERKEHRSFACHSCHULE NORD
Warum überhaupt Schulung?
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) schreibt vor, dass Fahrer von Gewerblichen Kraftfahrzeugen über 3,5t Gesamtmasse, sowie Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, regelmäßige Weiterbildungen absolvieren müssen. Die Weiterbildung muss mindestens 35 Stunden umfassen und ist alle 5 Jahre zu wiederholen. Sie ist aufgeteilt in 5 Zeiteinheiten à 7Stunden.
Der Nachweis über die Weiterbildung muss durch Eintrag der Kennziffer 95 in der Fahrerlaubnis eingetragen sein.
Was tun wir für Sie?
Wir führen sämtliche Themenspezifische Schulungen gemäß der BKrFQG für Sie durch.
Unsere Ausbildungsstätten sind hierzu amtlich anerkannt.
- beim Landkreis Verden für Niedersachsen unter der Nummer 32.36.84.08.02.
- bei der Bezirksregierung Detmold für Nordrhein Westfalen unter der Nummer 25.1.22-09/88
Unsere Referenten sind kompetent in allen Fragen, verfügen selbst über langjährige Fahrpraxis und nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil.
An unseren Schulungsstandorten in Ottersberg und Bielefeld bieten wir Ihnen eine angenehme Schulungsatmosphäre in unseren modernen Schulungsräumen.
Gruppengrößen bei Fahrpraktischen Schulungen wie ECO-Training oder Fahrsicherheitstrainings, von maximal 12 Teilnehmern und bei theoretischen Themen von maximal 25 Personen gewährleisten individuelle und hochwertige Schulungen der Gruppen.
Ein gutes Catering und entsprechende Tagungsgetränke gehören selbstverständlich zu unseren Leistungen.
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