Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von freiwirtschaftlichen
Bildungsmaßnahmen wie berufsbegleitenden Seminaren und Trainings im Weiteren auch als
„Bildungsmaßnahmen“ bezeichnet der:
Verkehrsfachschule-Nord, Wilstedter Straße 10, D-28870 Ottersberg
auch jeweils „Veranstalter“ genannt in ihren Niederlassungen oder externen Veranstaltungsräumen.
(2) Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht
Vertragsinhalt, wenn ihnen der Veranstalter nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.

 2. Anmeldung

(1) Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt wird.
(2) Ein Recht auf Teilnahme an Bildungsmaßnahmen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht.

3. Zulassungsvoraussetzungen

(1) Die Bildungsmaßnahmen des Veranstalters stehen jedem Interessenten offen, der über
die von den zuständigen Prüfinstitutionen für die angestrebten Weiterbildungen geforderten
Qualifikationen verfügt, soweit solche in der Leistungsbeschreibung der Bildungsmaßnahme
gefordert werden.
(2) Soweit Zulassungsvoraussetzungen bestehen, ist der Veranstalter nicht verpflichtet,
aber berechtigt, zu überprüfen, ob der Teilnehmer die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen
erfüllt. Hierzu hat der Teilnehmer auf Verlangen die erforderlichen Unterlagen
vorzulegen. Macht der Veranstalter von seinem Recht auf Überprüfung der
Zulassungsvoraussetzungen
keinen Gebrauch, so ist der Teilnehmer auch bei Nichtvorliegen der
Zulassungsvoraussetzungen zur Zahlung der lehrgangsgebühren verpflichtet.

4. Durchführung

(1) Die Bildungsmaßnahme wird entsprechend dem veröffentlichten Programminhalt,
den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik
durchgeführt.
(2) Der Veranstalter behält sich den Wechsel von Referenten und/oder eine Verlegung bzw.
Änderung im Programmablauf vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend
verändert. Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Referenten
bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht.
(3) Inhaltliche Änderungen, durch die das Lehrgangsziel verändert wird, sind zulässig,
wenn sie mit Zustimmung oder auf Verlangen der Stellen erfolgen, die für die Anerkennung
der angestrebten Weiterbildungen zuständig sind.
(4) Bei Inhouse Schulungen
wird der Veranstaltungsort im Vorhinein mit dem Kunden festgelegt.

5. Pflichten des Teilnehmers

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten,
Anweisungen der Lehr bzw. Ausbildungskräfte sowie der Beauftragten des
Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten, regelmäßig an den
Präsenzveranstaltungen der vertragsgegenständlichen Bildungsmaßnahme teilzunehmen sowie
alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen Durchführung der Bildungsmaßnahme
entgegenstehen könnte.
6. Urheberrechte
Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen, Software und andere für Lehrgangszwecke
überlassenen Medien, sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder
anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien auch auszugsweise ist nur nach ausdrücklicher
schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet.

7. Rücktritt / Kündigung / Stornokosten

(1) Für Weiterbildungsmaßnahmen gilt, dass bei Abmeldungen,
die später als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei dem Veranstalter eingehen,
50% der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig werden. Bei Abmeldungen, die später
als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn bei dem Veranstalter eingehen, bei Fernbleiben
von der Veranstaltung oder bei Abbruch der Teilnahme, ist die volle Teilnahmegebühr zu
entrichten. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich, soweit die Bildungsmaßnahme
noch nicht begonnen wurde und für den Fall, dass in der Leistungsbeschreibung
der Bildungsmaßnahme bestimmte Qualifikationen gefordert werden, die Ersatzperson
über diese Qualifikationen verfügt.
(2) Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Als wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch den Veranstalter gelten insbesondere aber
nicht ausschließlich die anhaltende oder schwerwiegende Störung der
Bildungsmaßnahme durch den Teilnehmer oder sein Fernbleiben von der Bildungsmaßnahme oder
ein verspätetes Erscheinen um mehr als 30 Minuten
(4) Jede Kündigung hat schriftlich, im Falle der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem
Grund unter Angabe des Kündigungsgrundes zu erfolgen. Das Fernbleiben vom
Unterricht gilt in keinem Falle als Kündigung.
(5) Die Kündigung des Teilnehmers hat gegenüber dem Bereich des Veranstalters zu erfolgen,
der die Anmeldung des Teilnehmers angenommen und bestätigt hat. Bedienstete des
Veranstalters, insbesondere Lehrkräfte, sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt.
(6) Im Falle der ordentlichen Kündigung ist der Teilnehmer zur anteiligen Zahlung der
Lehrgangsgebühren, die bis zum Ende der jeweiligen Kündigungsfrist berechnet werden verpflichtet.

8. Zahlungsbedingungen / Vergütung

(1) Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlung
erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer und der Kundennummer auf das in der
Rechnung genannte Konto des Veranstalters.
(2) Im Falle des Verzugs sind rückständige Rechnungsbeträge mit 4%Punkten
über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
(3) Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Veranstalter unbestrittenen
Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der
Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(4) Im Falle des Verzugs des Vertragspartners kann der Veranstalter für jede Mahnung
eine Bearbeitungsgebühr von € 10,00 erheben. Dem Vertragspartner bleibt bezüglich der
Bearbeitungsgebühr der Nachweis unbenommen, ein Schaden sei nicht entstanden oder
wesentlich niedriger, als der pauschalierte Schadensersatzanspruch des Veranstalters.

9. Terminabsage durch den Veranstalter

Der Veranstalter behält sich vor, wegen mangelnder Teilnehmerzahlen oder der
Erkrankung von Lehrkräften sowie sonstigen Störungen im Geschäftsbetrieb, die vom
Veranstalter nicht zu vertreten sind, angekündigte oder begonnene Bildungsmaßnahmen
abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle erstattet.

10. Erfüllungsort / Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilte Veranstaltungsort. Der
Gerichtsstand für alle aus der Buchung entstehenden Rechtsstreitigkeiten gegenüber
Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. öffentlich rechtlichen
Sondervermögen ist Verden/Aller.

11. Datenschutz

Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes weisen wir Sie
darauf hin, dass die Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zur Vertragserfüllung
erfolgt.